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GUTENBERG

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Begriffe mit T

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Todesbestätigung

Sinnverwandter Begriff:Totenschein

Die Todesbestätigung ist eine öffentliche Urkunde, in welcher der Tod einer Person bescheinigt wird. Sie wird in der Regel von der Sprengelärztin/dem Sprengelarzt ausgestellt und enthält die Personalien der/des Verstorbenen, Ort und Zeitpunkt des Todes, die Todesart (natürlicher oder nicht natürlicher Tod) und, wenn möglich, die Todesursache.

Hinweis:

Ist die/der Verstorbene in einem Krankenhaus verstorben, wird der Tod durch die Krankenhausleitung gemeldet.

Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion