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GUTENBERG

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Begriffe mit G

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Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde, der Partnerschaftsurkunde und der Sterbeurkunde zu den vier wesentlichen Personenstandsurkunden.

Die Geburtsurkunde enthält im Regelfall

  • den Namen des Kindes,
  • die Namen der Eltern,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • den Geburtszeitpunkt sowie
  • den Geburtsort des Kindes.
Hinweis:

Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion