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GUTENBERG

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

ex tunc

Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

Beispiel:

Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion