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GUTENBERG

DORFPLATZ 2
8164 Gutenberg
M: gde@gutenberg.gv.at
T: +43 3172 71 00

ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEAMT:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Anzeige von Tierseuchen

Allgemeine Informationen

Jede Person, die fachlich dazu in der Lage ist, die Symptome einer Tierseuche zu erkennen, hat diese den zuständigen Behörden zu melden.

Für Tierhalterinnen/Tierhalter ist es daher wichtig, mögliche Krankheitssymptome ihrer Tiere zu erkennen und richtig einzuordnen, um entsprechend reagieren zu können.

Zuständige Stelle

Hinweis

Wenn die zuständige Behörde nicht erreichbar ist, muss das Auftreten einer Tierseuche bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23.06.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz