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GUTENBERG

DORFPLATZ 2
8164 Gutenberg
M: gde@gutenberg.gv.at
T: +43 3172 71 00

ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEAMT:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

Allgemeine Informationen

Sie können die begünstigte Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger auch neben einer aufgrund einer (Teilzeit-)Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch nehmen. Der Bund übernimmt dabei die Beiträge zur Gänze.

Voraussetzungen

  • Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen
  • Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
  • Pflege in häuslicher Umgebung
  • Erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft der pflegenden Person
  • Wohnsitz der pflegenden Person im Inland (für die Dauer der Pflegetätigkeit)

Zuständige Stelle

Pensionsversicherung (→ PV)

Rechtsgrundlagen

Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

Zum Formular

Pensionsversicherung – Selbstversicherung bei Pflege eines nahen Angehörigen

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz