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GUTENBERG

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Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Begriffe mit F

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Fruchtgenuss

Sinnverwandter Begriff: Nießbrauch

Die Inhaberin/der Inhaber dieses Rechts darf eine fremde Sache unter Schonung der benutzten Substanz ohne Einschränkungen benutzen und Erträge daraus erzielen.

Beispiel:

Die Inhaberin/der Inhaber eines Fruchtgenussrechts an einer Kuh kann uneingeschränkt deren Milch beziehen und diese auch verkaufen.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion