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GUTENBERG

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Begriffe mit N

Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

Natürliche Person

Das Recht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Jeder Mensch gilt als "natürliche Person" und ist Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtssubjekt"). Eine juristische Person entsteht im Gegensatz zu einer natürlichen Person durch einen Rechtsakt (z.B. ein Verein, eine GmbHetc.).

Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion