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GUTENBERG

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Begriffe mit D

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Dienstvertrag

Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Dienstverhältnis bedeutet, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer Arbeitsleistungen schuldet, während im Gegenzug die Dienstgeberin/der Dienstgeber Entgelt schuldet.

Dienstvertrag/Dienstzettel

Letzte Aktualisierung: 13.03.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion