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GUTENBERG

DORFPLATZ 2
8164 Gutenberg
M: gde@gutenberg.gv.at
T: +43 3172 71 00

ÖFFNUNGSZEITEN GEMEINDEAMT:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Allgemeine Informationen – Verloren/Gefunden

Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2002 wurde das Fundrecht neu geregelt. Damit nehmen ausschließlich die Gemeinden – und nicht mehr die Polizei – die Funktion der Fundbehörde wahr.

Achtung:

Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verlustanzeige" und "Diebstahlsanzeige" sowie dazu, was beim Fund von Gegenständen zu tun ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wenn es sich nicht um einen Verlust, sondern um einen Diebstahl handelt, ist immer die Polizei (→ BMI) zuständig.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres