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GUTENBERG

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Begriffe mit K

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Klage

Als Klage bezeichnet man den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die Klägerin/den Kläger gegen die Beklagte/den Beklagten (vor allem im Zivilprozess). Sie ist ein Mittel, um bestimmte Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.

Hinweis:

Im Strafprozess wird die Klage der Staatsanwaltschaft als "Anklage" bezeichnet.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion