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GUTENBERG

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Zusätzlich Dienstag: 15:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag: Geschlossen

Religionsgemeinschaften in Österreich – Rechtsgrundlagen

Allgemeine Rechtsgrundlagen

Gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften  

Staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaften

Religionsgemeinschaften, die den Status einer staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft erlangen, wird der Erwerb der Rechtspersönlichkeit durch einen Feststellungsbescheid bestätigt. Dieser muss den Namen der religiösen Bekenntnisgemeinschaft sowie die nach außen vertretungsbefugten Organe in allgemeiner Bezeichnung enthalten.

Hinweis:

Ausführliche Informationen zu den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich und staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 14.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion