Die Bauabgabe ist einmalig zu leisten und wird von der Gemeinde Gutenberg auf Grundlage des § 15 (Stmk. BauG) gesondert mittels Abgabenbescheid vorgeschrieben und eingehoben.
Die Bauabgabe errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz (derzeit € 13,04/m²) und den Bruttogeschossflächen des Objektes, wobei das Erdgeschoss zur Gänze, Kellergeschoss, Obergeschosse und Dachgeschoss je zur Hälfte berechnet werden.
Nähere Auskünfte können im Bauamt, Tel.: +43 (3172) 7100 - 0, E-Mail: gde@gutenberg.gv.at eingeholt werden.
Der Kanalisationsbeitrag ist einmalig zu leisten und wird von der Gemeinde Gutenberg auf Grundlage des Kanalabgabengesetzes und der geltenden Kanalabgabenordnung vorgeschrieben und eingehoben.
Die Höhe des Kanalisationsbeitrages errechnet sich aus dem Produkt von Einheitssatz (derzeit 14,50/m² inkl. 10 % USt.) und der Bruttogeschossfläche eines Gebäudes. Dabei sind Keller- und Dachgeschosse zur Hälfte, die übrigen Geschosse zur Gänze zu berechnen. Nebengebäude, oberirdische Garagen, Wirtschaftsgebäude, die keine Wohnung oder Betriebsstätte enthalten, werden nach der Bruttogeschossfläche des Erdgeschosses ohne Rücksicht auf die Geschossanzahl eingerechnet.
Nähere Auskünfte können im Gemeindeamt unter der Tel.: +43 (3172) 7100 - 0, E-Mail: gde@gutenberg.gv.at eingeholt werden.
Die Festlegung der Anschlussmöglichkeit am öffentlichen Kanal sowie die Ausführung und Herstellung des Kanalanschlusses hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Gutenberg Tel.: +43 (3172) 7100 - 0,
E-Mail: gde@gutenberg.gv.at zu erfolgen.
Die Herstellungskosten des Hausanschlusses sind vom Verpflichteten (Bauwerber) zu tragen.
Die jährliche Kanalisationsgebühr beträgt: 2,91 inkl. 10 % USt. je m³ für die im Jahr verbrauchte Wassermenge.
Für Anschlüsse an das Kanalnetz der ehemaligen Gemeinde Stenzengreith (Bereich Hammersberg, Breitenfeld) gelten folgende Gebühren:
Grundgebühr € 40,00 inkl. USt.
Personengebühr: € 60,00 inkl. USt.
Die Vorschreibung erfolgt vierteljährlich durch die Gemeinde Gutenberg.
Nähere Auskünfte können im Gemeindeamt unter der Tel.: +43 (3172) 7100- 0, E-Mail: gde@gutenberg.gv.at eingeholt werden.
Die Anschlusskosten werden von der Gemeinde Gutenberg vorgeschrieben und eingehoben.
Die derzeitige Anschlussgebühr pro Objekt beträgt 4.840,00 inkl. USt.
Die Ausführung und Herstellung des Wasserleitungsanschlusses hat im Einvernehmen mit der Gemeinde Gutenberg zu erfolgen.
Kontakt: Tel.: +43 (3172) 7100- 0 bzw. E-Mail: gde@gutenberg.gv.at
Der Wasserlieferungspreis beträgt: 1,90 inkl. 10% USt. je m³ verbrauchte Wassermenge und einer jährlichen Zählermiete von 30,00 inkl. 10 % USt.
Seit 1.1.2018 gilt eine Mindestverbrauchsgebühr für 50 m³.
Die Kosten für die Errichtung der Anschlussanlage richten sich nach der örtlichen Lage und der benötigten elektrischen Leistungsbereitstellung des Projektes und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Die Grabarbeiten, Kabelverlegung und Wiederherstellungskosten sind vom Anschlusswerber zu tragen.
Für Informationen steht Ihnen die Telekom Austria AG, Tel.: 0800 100 100 zur Verfügung.
Das Gemeindegebiet Gutenberg liegt im Landschaftsschutzgebiet "Almenland".
Für das Bauen im Landschaftsschutzgebiet Almenland ist folgende Behörde zuständig.
Behörden:
Bezirkshauptmannschaft Weiz
8160 Weiz, Birkfelderstraße 28
Tel.: +43 (3172) 600-0
Fax: +43(3172) 600-550
E-Mail: bhwz@stmk.gv.at